Im Vergleich zur Bündnismitgliedschaft erweist sich Neutralität als bessere Option. Ein Gastkommentar von Heinz Gärtner, erschienen im KURIER am 06.01.2026
Schon das Ende des Ost-West-Konfliktes nahmen die Kritiker der Neutralität zum Anlass, deren Ableben auszurufen. Das Argument basierte auf dem Fukuyama-Moment von der „Ende der Geschichte“, wonach eine einzige liberale Weltordnung große Konflikte überwunden hätte. Bald stellte sich heraus, dass es kein Ende der Geschichte gibt, daher müsste man schlussfolgern, auch kein Ende der Neutralität. Die Welt entwickelt mit den USA, China und Russland neue Pole, ähnlich denen des Kalten Krieges. Die NATO hat dies antizipiert und vorsorglich nicht ihre Auflösung ausgerufen.
In Zeiten der Polarisierung haben kleinere Staaten in der EU nur zwei Optionen, entweder Bündnismitglied zu sein oder neutral zu bleiben. Ein Drittes gibt es nicht. Es gibt keinen Staat, der nicht NATO-Mitglied und der nicht neutral ist. Bündnismitglieder bekommen Schutzversprechen, sie haben aber auch Beistandsverpflichtungen. Das könnte auch die Verwicklung in Kriege bedeuten, die ihren Interessen widersprechen. Gerade in Zeiten von möglichen hybriden Angriffen, ist deren Zuordnung oft kaum möglich und würde eine politische Entscheidung des NATO-Rates erforderlich machen. Ein neutraler Staat kann bei unklarer Information zumindest seine Teilnahme an einer militärischen Antwort verweigern.
Vorteile in der EU
Nicht zufällig wollen mehr als 60 Prozent der EU-Bürger bei einem Konflikt zwischen den USA und China eher neutral bleiben. Vor der Gefahr der Verwicklung in fremde Kriege haben fast alle amerikanischen Präsidenten bis einschließlich Harry Truman gewarnt. Präsident Trump steht durchaus in dieser Tradition.
Neutrale Staaten hätten in der EU durchaus komparative Vorteile, sich zu engagieren. Der Vertrag über das Verbot von Nuklearwaffen ist ein offensichtliches Beispiel; diese Initiative hätte nicht von einem NATO-Staat ausgehen können. Österreich ist, gemeinsam mit den kleineren neutralen Staaten Irland und Malta, der einzige Staat, der einen ähnlichen Status wie die die meisten Staaten des globalen Südens hat: nicht bündnisgebunden und nuklearwaffenfrei. Österreich ist außerdem der einzige UN-Sitz in der Europäischen Union. Wenn Österreich diese und andere Vorteile im Sinne aktiver und engagierter Neutralitätspolitik nicht nutzt und sie auf den „militärischen Kern“ reduziert, wird es immer mehr in einen Zustand der Passivität verfallen.
Organisatorische Rolle
Wenn es zu einem Friedensprozess nach dem Krieg in der Ukraine kommt, kann neutralen Staaten eine zentrale organisatorisch-institutionelle Rolle zukommen, wie den neutralen und nicht-bündnisgebundenen Staaten (N+N) im KSZE-Prozess vor und nach 1975.
Die Wichtigkeit der Beistandsverpflichtungen im Artikel 42.7 wird überschätzt. Nicht nur die neutralen Staaten können sich in einzelnen Fällen Ausnahmen erbitten (Irische Klausel), sondern auch die NATO-Mitglieder. Für diesen Artikel gelten also Ausnahmen für alle EU-Mitglieder. Die NATO-Mitglieder haben in dem Artikel darauf hingewiesen, dass ihre eigenen Beistandsverpflichtungen das Fundament der Europäischen Sicherheit bleiben.
Sollte also Russland die baltischen Staaten angreifen, greift es übrigens einen NATO-Staat an, der Beistandsversprechen genießt, und nicht einen neutralen Staat. Wenn dann die NATO nach Artikel V reagiert, ist also der Artikel 42.7 der EU nicht mehr notwendig. Reagiert die NATO nicht, ist äußerst zweifelhaft, dass die EU ihre Verpflichtungen alleine ausruft.
Der viel beanspruchte Begriff der „Solidarität“ kommt übrigens im EU-Artikel nicht vor, wohl aber die globale Solidarität an anderer Stelle des EU-Vertrages.
Die gesetzliche Anpassung Österreichs an die EU-Außen-und Sicherheitspolitik im Artikel 23.j erfolgt nicht auf der Basis von 42.7, sondern 43.1, der Friedensoperationen vorsieht.
Neutralität wurde in der Geschichte fast nur im Zusammenhang von großen Kriegen verletzt, in denen die ersten Ziele immer die feindlichen Großstaaten und Bündnisse – und nicht neutrale Staaten – waren. Das gilt auch für das viel zitierte Beispiel Belgien. Insgesamt ist der Status der Neutralität also Bündnisverpflichtungen vorzuziehen.
Heinz Gärtner unterrichtet an der Universitäten Wien. Er war Direktor des Österreichischen Instituts für Internationale Politik. Er leitet den Beirat des International Institute for Peace (IIP). Er hatte mehrere internationale Forschungsaufenthalte und Gastprofessuren unter anderem an den Universitäten von Stanford, Oxford, an Johns Hopkins in Washington und in Deutschland. Er publizierte zahlreiche Bücher und Artikel zu Fragen der USA, internationaler Sicherheit, Abrüstung und Rüstungskontrolle. Unter anderem ist er Herausgeber des Buches "Engaged Neutrality" (Lexington).

